Die Ereignisse haben sich überschlagen: Erst war das KfW-Portal zu, jetzt steht die Reform. Sie ist beschlossen und tritt am 21. Juli 2026 in Kraft. Für dich ändert sich einiges – und ob du künftig mehr oder weniger Förderung bekommst, hängt vor allem von deinem Einkommen ab.
Wir sind Sally Energy, SHK-Meisterbetrieb aus Düsseldorf und Viessmann Systempartner. Wir haben die offiziellen Eckpunkte für dich durchgearbeitet und sagen dir klar, was jetzt gilt, was wegfällt und was das für dein Projekt bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 21. Juli 2026 gilt die reformierte Heizungsförderung (BEG). Beantragt wird weiter über die KfW.
- Noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr kannst du mit einer bestehenden BzA zu den alten Konditionen beantragen.
- Der Einkommens-Bonus ist jetzt dreistufig (40 / 30 / 10 %) und gilt neu bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
- Neu: ein Familienzuschlag senkt das anzusetzende Einkommen pro Haushalt mit minderjährigen Kindern um 10.000 €.
- Der Effizienz-Bonus (5 %) entfällt; ein natürliches Kältemittel (z. B. R290) ist jetzt Standard. Deckel sinkt auf 28.000 €, Klimabonus auf 16 %.
Noch offen: die alte Förderung sichern
Hast du bereits eine BzA-ID? Dann reiche deinen KfW-Antrag bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr ein – so gelten für dich noch die bisherigen, oft höheren Fördersätze. Danach greift die reformierte Förderung.
Was sich ab dem 21. Juli ändert
Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Reform beschlossen, ab dem 21. Juli gelten die neuen Bedingungen. Die Grundstruktur bleibt: 30 % Grundförderung plus Boni, beantragt für Wohngebäude weiter bei der KfW. Neu ist vor allem, dass die Förderung sozial stärker gestaffelt und über die Jahre planbar abgesenkt wird. Das erklärte Ziel des Ministeriums: die Förderung sozialer, effizienter und fokussierter zu machen.
Der neue, dreistufige Einkommens-Bonus
Bisher gab es den Einkommens-Bonus nur für Haushalte bis 40.000 € – pauschal 30 %. Jetzt ist er dreistufig und reicht weiter hinauf:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommens-Bonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % |
| 30.001 – 40.000 € | 30 % |
| 40.001 – 50.000 € | 10 % |
Dazu kommt ein neuer Familienzuschlag: Leben minderjährige Kinder im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € gesenkt. Beispiel: Eine Familie mit Kind und 60.000 € Einkommen wird mit 50.000 € angesetzt und rutscht so noch in die 10-Prozent-Stufe. Unterm Strich: Geringere Einkommen und Familien bekommen jetzt mehr, höhere Einkommen weniger.
Was wegfällt und was sinkt
Förderfähige Kosten
Deckel sinkt von 30.000 € auf 28.000 € – und dann alle 6 Monate um weitere 750 €, bis auf 22.000 € Ende 2030.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Startet neu bei 16 % (vorher 20 %) und sinkt danach alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte.
Effizienz-Bonus
Entfällt. Die 5 % für Wärmepumpen fallen weg – ein natürliches Kältemittel (GWP ≤ 150, z. B. R290) ist jetzt Standardanforderung.
Emissionsminderungszuschlag
Entfällt. Der Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseanlagen fällt weg.
Einmal weniger, einmal mehr
Einfamilienhaus, alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein. Je nach Einkommen sieht es ab dem 21. Juli sehr unterschiedlich aus:
Höheres Einkommen (über 50.000 €, ohne Kinder): 30 % Grund + 16 % Klimabonus = 46 % von 28.000 € = 12.880 €. Vorher: 16.500 €.
Niedriges Einkommen (unter 30.000 €) oder Familie: 30 % + 16 % + 40 % Einkommensbonus, gedeckelt = rund 22.400 € (80 %). Vorher: 21.000 €.
So sinkt die Förderung Jahr für Jahr bis 2030
Diese Übersicht macht das „nicht aufschieben" greifbar. Am Beispiel eines Haushalts mit über 50.000 € Jahreseinkommen siehst du, wie Förderquote und Zuschuss durch sinkende Boni und niedrigere förderfähige Kosten Halbjahr für Halbjahr abnehmen:
| Bisher | 2026 | I. 2027 | II. 2027 | I. 2028 | II. 2028 | I. 2029 | II. 2029 | I. 2030 | II. 2030 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Max. förderfähige Kosten | 30.000 € | 28.000 € | 27.500 € | 26.500 € | 25.750 € | 25.000 € | 24.250 € | 23.500 € | 22.750 € | 22.000 € |
| Basisförderung | 30 % | 30 % | 30 %* | 30 %* | 30 %* | 30 %* | 30 %* | 30 %* | 30 %* | 30 %* |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | 16 % | 12 % | 8 % | 4 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Effizienzbonus | 5 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % |
| Max. Förderung | 55 % 16.500 € | 46 % 12.880 € | 42 % 11.445 € | 38 % 10.070 € | 34 % 8.755 € | 30 % 7.500 € | 30 % 7.275 € | 30 % 7.050 € | 30 % 6.825 € | 30 % 6.600 € |
* Ab 2027 setzt sich die Basisförderung aus 15 % Grundförderung und 15 % Local-Content-Bonus zusammen – die vollen 30 % gibt es nur für Wärmepumpen mit europäischem Wertschöpfungsanteil (z. B. Viessmann „Made in EU"). Beispiel für einen Haushalt über 50.000 € Jahreseinkommen; Stand Juli 2026, Änderungen vorbehalten. Wer früher modernisiert, sichert sich deutlich höhere Zuschüsse.
Was 2027 zusätzlich kommt
Wertschöpfungs-Bonus (15 %)
Ab Q1 2027 sollen Wärmepumpen mit Ursprung in der EU einen zusätzlichen Bonus von 15 % erhalten. Details erarbeiten Ministerium und Verbände im 2. Halbjahr 2026.
Weniger für den Öko-Heizungstausch
Ab Q1 2027 keine Förderung mehr für den Ersatz erneuerbarer Wärmeerzeuger, die nach dem 1.1.2008 eingebaut wurden, sowie für Wärmenetzanschlüsse.
Digitale Schnittstelle Pflicht
Wärmepumpen brauchen ab 1.7.2027 eine bidirektionale, programmierbare Schnittstelle. Ein Smart Meter Gateway sollte schon jetzt beim Messstellenbetreiber bestellt werden.
Wärmenetzgebiete
Wo die Kommune einen Anschluss vorsieht oder ein Versorger innerhalb von 3 Jahren verbindlich liefert, wird eine Einzelheizung nicht mehr gefördert.
Warum sich zügiges Handeln lohnt
Die Absenkung ist jetzt fest eingeplant: Sowohl die förderfähigen Kosten als auch der Klimageschwindigkeits-Bonus sinken alle 6 Monate, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Wer ohnehin tauschen will, fährt mit einem frühen Antrag besser als mit Abwarten – ein halbes Jahr später heißt konkret: niedrigerer Deckel und kleinerer Klimabonus, also weniger Zuschuss für dasselbe Projekt.
Gleichzeitig kein Grund zur Panik: Die Reform ist auf Kontinuität ausgelegt, die Schritte sind klein und über Jahre gestreckt. Es geht nicht um Tage, sondern darum, das Projekt nicht unnötig ins nächste Halbjahr zu schieben.
Du hast schon eine BzA? Das gilt für dich
Wenn du bereits eine BzA hast, ist der 20. Juli 2026, 20:00 Uhr deine wichtigste Frist: Bis dahin kannst du deinen Antrag noch zu den alten, oft besseren Konditionen bei der KfW einreichen. Bereits gestellte Anträge werden ohnehin nach den alten Bedingungen bearbeitet. Eine KfW-BzA bleibt 6 Monate ab Ausstellung gültig und lässt sich auch nach dem 20. Juli noch nutzen – dann aber zu den neuen Bedingungen. Für gewerbliche Fälle wichtig: Die früheren BAFA-Bestätigungen (TPB) verlieren mit dem 20. Juli ihre Gültigkeit.
Lohnt sich die Wärmepumpe jetzt noch?
Ja. Der Heizungstausch bleibt eine der am stärksten geförderten Modernisierungen in Deutschland – für Familien und Haushalte mit kleinerem Einkommen sogar mit höheren Zuschüssen als vorher. Was sich ändert, ist der Eigenanteil je nach Situation. Wir rechnen dir das vor jedem Projekt konkret durch, mit den heute gültigen Sätzen, und übernehmen die Begleitung beim Antrag.
- BMWE – Reform der Gebäudeförderung (Pressemitteilung, 08.07.2026)
- BMWE – Eckpunkte der BEG-Reform, Juli 2026
- KfW – Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
Wie viel Förderung ist für dich drin?
Wir rechnen deinen Fall mit den heute gültigen Sätzen durch und begleiten dich telefonisch Schritt für Schritt durch den Antrag.
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Kevin Nowosielski
Geschäftsführer & SHK-Meister · Sally-Energy GmbH · Viessmann System Profi
„Viele Grüße aus Düsseldorf – und wenn du Fragen hast, ruf einfach an."


