Sallys Energie-Ratgeber

Neues Heizungsgesetz: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für dich bedeutet

👤 Kevin Nowosielski 📅 ⏱️
Beitragstext (Extrakt) – Neues Heizungsgesetz: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz für dich bedeutet

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland ein neues Heizungsrecht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz – kurz GModG – ersetzt die bisherigen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes zum Heizungstausch. Die wichtigste Änderung in einem Satz: Die vieldiskutierte 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien ist weg.

Stand: 28. Juli 2026. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich etwas ändert.

Wir sind Sally Energy, SHK-Meisterbetrieb aus Düsseldorf. Wir erklären dir hier ohne Aufregung, was sich wirklich ändert, was das für deine alte Heizung heißt – und warum „mehr Freiheit" nicht automatisch „günstiger" bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die Heizungsregeln gelten seit dem 29. Juli 2026.
  • Die 65-Prozent-Regel entfällt. Du darfst wieder frei wählen – auch eine neue Gas- oder Ölheizung ist erlaubt.
  • Dafür gilt für neue Gas- und Ölheizungen die „Bio-Treppe": ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe, ab 2040 sind es 60 Prozent.
  • Die Bindung an die kommunale Wärmeplanung entfällt – in Düsseldorf hätte sonst ab 1. November die 65-Prozent-Pflicht gegriffen.
  • Die Förderung bleibt: Der Heizungstausch wird über die KfW weiter bezuschusst, seit 21. Juli 2026 zu neuen Konditionen.
29.07.
2026

Seit diesem Tag gilt das neue Heizungsrecht

Verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt, in Kraft seit dem Tag darauf. Die 65-Prozent-Regel ist damit Geschichte – weitere Teile des Gesetzes folgen ab Anfang 2027.

Was ist das GModG überhaupt?

Der volle Name lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden". Bundestag und Bundesrat haben es am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundespräsident hat es am 23. Juli unterzeichnet, und am 28. Juli erschien es im Bundesgesetzblatt. Einen Tag später traten die Regeln zum Heizungstausch in Kraft.

Kern der Sache: Statt einer festen Quote für erneuerbare Energien gibt es jetzt einen Optionskatalog (§ 42) und für fossile Heizungen eine schrittweise Beimischungspflicht (§ 43).

Was darf ich jetzt einbauen?

Die kurze Antwort: praktisch alles. Der Katalog nennt unter anderem:

  • Wärmepumpe
  • Anschluss ans Wärmenetz (Fernwärme)
  • Solarthermie
  • Biomasse- und Wasserstoff-Lösungen
  • Hybridheizungen und Kraft-Wärme-Kopplung
  • Stromdirektheizung
  • Gas-, Öl- und Flüssiggasheizung

Auch die Pflichtberatung vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung ist entfallen, ebenso das geplante Betriebsverbot für alte Heizkessel. Die Entscheidung liegt wieder komplett bei dir.

Ehrlich gesagt sehen wir das zwiespältig: Die Pflichtberatung ist weg – der Beratungsbedarf nicht. Wer heute die falsche Heizung einbaut, merkt das nicht 2026, sondern über die nächsten 20 Jahre auf der Rechnung.

Der Haken: die Bio-Treppe

Eine neue Gas- oder Ölheizung ist erlaubt – aber nicht bedingungslos. Wer sie einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe oder Wasserstoff nutzen:

abMindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
1. Januar 202910 %
1. Januar 203015 %
1. Januar 203530 %
1. Januar 204060 %

Mindestanteile der Bio-Treppe gemäß § 43 GModG, gültig für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen.

Und das ist nur die eine Seite. Zusätzlich kommt eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote: Ab 2028 sollen die Lieferanten von Gas und Öl schrittweise klimaneutrale Anteile beimischen, bis 2045 vollständig. Die Details regelt ein eigenes Gesetz, das bis zum 1. Dezember 2026 vorliegen soll.

Was das praktisch heißt: Bio-Brennstoffe und grüner Wasserstoff sind teurer als fossiles Erdgas. Zusammen mit dem steigenden CO₂-Preis wird Heizen mit Gas und Öl in den kommenden Jahren spürbar teurer – auch wenn die Anschaffung heute günstiger ist.

Gute Nachricht für Hybridheizungen

Wer eine Wärmepumpen-, Solarthermie- oder Biomasse-Hybridheizung einbaut (also die Kombination mit Gas oder Öl), erfüllt die Anforderungen der Bio-Treppe bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen automatisch. Ab 2035 braucht es dann einen Nachweis über den erneuerbaren Anteil durch eine fachkundige Person.

Was heißt das für Düsseldorf?

Das ist der Punkt, der hier vor Ort am meisten bringt: Die 65-Prozent-Regel wäre in Gemeinden über 100.000 Einwohnern – also auch in Düsseldorf – zum 1. November 2026 in Kraft getreten. Damit hätte praktisch jede neue Heizung ab November die Quote erfüllen müssen.

Diese Frist ist jetzt gegenstandslos. Auch die Kopplung an den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ist weg: Dass deine Kommune ihren Wärmeplan fertigstellt, verpflichtet dich nicht mehr zu einer bestimmten Heizung.

Und was ist mit meiner alten Heizung?

Hier ändert sich für dich erstmal wenig – im positiven Sinne. Das geplante Betriebsverbot für alte Heizkessel ist gestrichen. Du musst deine funktionierende Heizung also nicht austauschen.

Sinnvoll ist der Tausch trotzdem oft: Eine 25 Jahre alte Gas- oder Ölheizung verbraucht deutlich mehr, und die Förderung ist gerade jetzt attraktiv.

Ändert sich etwas an der Förderung?

Nein, die Förderung läuft weiter – sie wurde aber kurz vorher angepasst. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen bei der KfW:

Einkommensbonus gestaffelt

40 % bei einem Haushaltseinkommen unter 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.

Neuer Kinderzuschlag

Senkt das zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 €.

Förderdeckel sinkt

28.000 € förderfähige Kosten – danach halbjährlich um weitere 750 € weniger.

Klimageschwindigkeitsbonus

Wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.

Wichtig: Anträge, die vor dem 20. Juli zugesagt wurden, sind von den Änderungen nicht betroffen. Was im Detail gilt, haben wir dir hier aufgeschlüsselt: Neue Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026.

Weil der Deckel weiter sinkt, gilt schlicht: Wer ohnehin tauschen will, fährt früher besser als später.

Was kommt noch?

Das GModG tritt gestaffelt in Kraft. Die Regeln zum Heizungstausch gelten seit 29. Juli. Weitere Teile – vor allem die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie – folgen rund sechs Monate später, also etwa Ende Januar 2027. Dazu gehören unter anderem der Nullemissionsgebäude-Standard für Neubauten (ab 2030) und eine schrittweise Solarpflicht bei Neubauten.

Ehrlich dazu: Ganz ausgestanden ist die Sache nicht. Die Deutsche Umwelthilfe hat eine Verfassungsklage angekündigt. Das Gesetz gilt trotzdem – aber ein Restrisiko weiterer Änderungen bleibt. Wir behalten das für dich im Blick und aktualisieren diesen Artikel.

Unsere Einschätzung

Vergleich Wärmepumpe und Gastherme nach dem neuen Heizungsgesetz – Sally Energy Düsseldorf
UNSERE MEINUNG

Mehr Wahlfreiheit heißt nicht: alle Optionen sind gleich klug

Eine neue Gasheizung ist heute in der Anschaffung günstiger – über 20 Jahre gerechnet zahlst du sie mit steigendem CO₂-Preis und teurer Bio-Beimischung zurück.

Die Wärmepumpe bleibt bei den meisten Häusern die wirtschaftlichere Wahl, weil sie gefördert wird und mit eigenem Solarstrom noch günstiger läuft. Wie das zusammenspielt, liest du hier: Weniger Stromkosten, mehr Autarkie: der Viessmann-Systemverbund.

Was bei dir passt, hängt aber wirklich vom Haus ab – und das sagen wir dir ehrlich, auch wenn die Antwort mal anders lautet. Du willst wissen, was das neue Gesetz für deine Heizung bedeutet? Melde dich bei uns. Wir schauen uns dein Haus an und rechnen sauber durch.

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Kevin Nowosielski, Geschäftsführer der Sally Energy GmbH

Kevin Nowosielski

Geschäftsführer & SHK-Meister · Sally-Energy GmbH · Viessmann Systempartner

„Viele Grüße aus Düsseldorf – und wenn du Fragen hast, ruf einfach an."

Inhalt dieses Artikels

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