Du willst dir eine Wärmepumpe einbauen lassen und hast gehört, dass der Staat ordentlich dazugibt. Dann liest du dich ein und stößt mal auf das BAFA, mal auf die KfW. Im einen Ratgeber heißt es so, im nächsten anders. Was gilt denn nun?
Wir bei Sally Energy bauen in Düsseldorf und ganz NRW Wärmepumpen ein und begleiten unsere Kunden durch genau diese Frage. Deshalb erklären wir dir hier kurz und ohne Behördendeutsch, wer 2026 wofür zuständig ist und wie viel Förderung wirklich drin ist. Vorweg: Es ist kein Entweder-oder. Beide Stellen haben ihre Aufgabe, nur eine andere als früher.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Förderung für den Heizungstausch, also auch für deine Wärmepumpe, beantragst du seit 2024 bei der KfW, nicht mehr beim BAFA.
- Beim BAFA läuft weiterhin das Drumherum: Dämmung, Heizungsoptimierung und die Energieberatung.
- Für die Wärmepumpe gibt es bis zu 70 % Zuschuss: 30 % Grundförderung, 5 % Effizienz-Bonus, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus und 30 % Einkommens-Bonus.
- Gefördert werden Kosten bis 30.000 € (Einfamilienhaus). Das macht maximal 21.000 € Zuschuss.
- Wichtig ist die Reihenfolge: erst Vertrag mit Förder-Vorbehalt, dann KfW-Antrag, dann Einbau.
Die kurze Antwort: Für die Wärmepumpe ist die KfW zuständig
Bis Ende 2023 lief die Heizungsförderung über das BAFA. Seit 2024 ist das anders: Den Zuschuss für eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, also auch für deine Wärmepumpe, beantragst du jetzt bei der KfW.
Für Privatleute, die im eigenen Haus wohnen, ist das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" das richtige. Wenn du Eigentümer bist und im Grundbuch stehst, läuft dein Antrag genau darüber.
Warum die Verwirrung? Ganz einfach: Viele ältere Artikel im Netz sind noch auf dem Stand von vor 2024 und schreiben weiter vom BAFA. Lass dich davon nicht durcheinanderbringen. Für die Wärmepumpe selbst ist heute die KfW deine Adresse.
Wofür ist dann noch das BAFA da?
Das BAFA ist nicht weg, es macht nur das Drumherum. Hier siehst du auf einen Blick, wer wofür zuständig ist:
KfW
Programm 458 · Heizungstausch
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Biomasseheizung (z. B. Pellets)
- Solarthermie
- Anschluss an Wärmenetze
- Brennstoffzellen-Heizung
BAFA
BEG-EM · Einzelmaßnahmen
- Dämmung und Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster)
- Heizungsoptimierung & hydraulischer Abgleich
- Lüftungsanlage
- Energieberatung & Sanierungsfahrplan
Heißt für dich: Tauschst du nur die Heizung, hast du es allein mit der KfW zu tun. Dämmst du gleichzeitig oder lässt du einen hydraulischen Abgleich extra fördern, kommt zusätzlich das BAFA ins Spiel. Beide Töpfe lassen sich kombinieren.
Ein Beispiel: Du tauschst die Heizung gegen eine Wärmepumpe und dämmst gleichzeitig das Dach. Dann stellst du zwei Anträge an zwei Stellen: den für die Wärmepumpe bei der KfW und den für die Dämmung beim BAFA. Klingt umständlich, ist aber Routine, und du holst aus beiden Töpfen Förderung.
Gut zu wissen: Beim BAFA stellst du den Antrag, bevor die Arbeiten starten. Die Einzelmaßnahmen werden dort mit 15 % gefördert, plus 5 % extra, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan steht. Für eine reine Heizungsoptimierung sind so bis zu 20 % drin.
Wie viel Förderung gibt es für die Wärmepumpe?
Die KfW-Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Für eine Wärmepumpe sind das im Detail:
Mehr als 70 % zusammen sind aber nicht drin, das ist die Obergrenze. Und gefördert wird nicht jeder Betrag: Bei einem Einfamilienhaus zählen Kosten bis 30.000 €. Daraus ergibt sich der höchstmögliche Zuschuss von 21.000 €, also 70 % von 30.000 €. Bei einem Mehrfamilienhaus gelten gestaffelte Grenzen: 30.000 € für die erste Wohneinheit und je 15.000 € für die zweite bis sechste.
Ein Beispiel zum Mitrechnen
Nehmen wir an, du wohnst im eigenen Einfamilienhaus, wirfst deine alte Gasheizung raus und lässt eine Wärmepumpe mit dem Kältemittel R290 einbauen. Dein Haushaltseinkommen liegt über 40.000 €.
Förderfähige Kosten Einfamilienhaus: 30.000 €
+ 5 % Effizienz-Bonus (R290)
+ 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
= 55 % von 30.000 €
Liegt dein Einkommen unter 40.000 €, kommen die vollen 30 % Einkommens-Bonus dazu – rechnerisch mehr als 70 %, gedeckelt wird aber bei 70 %, also 21.000 €.
Was wird nicht gefördert?
Damit du nicht in die Falle läufst: Eine neue reine Öl- oder Gasheizung wird nicht mehr gefördert. Auch eine Stromdirektheizung, also eine einfache Elektroheizung, ist außen vor. Bei einer Hybridheizung, etwa Gasheizung plus Wärmepumpe, fördert die KfW nur den erneuerbaren Anteil, sprich den Wärmepumpen-Teil. Wer also auf Nummer sicher gehen will, fährt mit einer reinen Wärmepumpe am klarsten.
So läuft der Antrag bei der KfW
Wichtig ist die Reihenfolge, sonst verschenkst du die Förderung. So gehst du vor:
- Erst der Vertrag. Du schließt mit deinem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, mit einer Klausel, dass der Vertrag nur gilt, wenn die Förderung bewilligt wird. So gehst du kein Risiko ein.
- Dann der Antrag. Den stellst du selbst online über das Portal „Meine KfW". Erst nach der Zusage geht es richtig los.
- Dann der Einbau. Ab der Zusage hast du 36 Monate Zeit, die Wärmepumpe einbauen zu lassen.
Gut zu wissen: Für den Antrag reicht die Einbindung deines Fachbetriebs, einen separaten Energieberater brauchst du für den reinen Heizungstausch nicht. Und wenn dir Geld fehlt, gibt die KfW zusätzlich einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 €. Den Extra-Zinsvorteil aus Bundesmitteln gibt es für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 € im Jahr.
Was wir für dich übernehmen
Klingt nach Bürokratie? Ist es zum Teil auch. Aber keine Sorge: Wir kennen die Anträge und die richtige Reihenfolge und sorgen dafür, dass die Förderung sauber durchläuft. Den KfW-Antrag stellst du als Eigentümer zwar selbst, aber wir liefern dir alle Unterlagen samt Fachunternehmererklärung und sagen dir vorher ehrlich, mit welcher Förderquote du realistisch rechnen kannst.
Und du stehst mit dem Antrag nicht allein da. Wir begleiten den gesamten Prozess von Anfang bis Ende und helfen jedem Kunden bei der Antragstellung. Dafür haben wir eigene Mitarbeiter, die dich telefonisch Schritt für Schritt durch den Antrag begleiten, bis alles steht.

Du überlegst, ob sich eine Wärmepumpe bei dir lohnt und welche Förderung für dich drin ist? Melde dich bei uns. Wir schauen uns dein Haus an und rechnen dir das konkret durch.
Ein Hinweis noch: Förderbedingungen können sich ändern. Die Zahlen hier sind der Stand 2026, wir prüfen vor jedem Projekt den aktuellen Stand für dich.
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458): kfw.de
- BMWK / energiewechsel.de – FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), 3.1 Welche Förderung ist für den Heizungstausch erhältlich?
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung): bafa.de
Wir rechnen deine Förderung konkret durch
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Kevin Nowosielski
Geschäftsführer & SHK-Meister · Sally-Energy GmbH
„Viele Grüße aus Düsseldorf – und wenn du Fragen zur Förderung hast, ruf einfach an."



